Voraussetzungen
Für den nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife:
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18. Lebensjahr erreicht,
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Vollzeitschulpflicht erfüllt,
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mindestens sechs Monate berufstätig (die Führung eines Haushaltes ist gleichgestellt)
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oder beschäftigt (auch geringfügig)
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Einzelfallentscheidungen sind möglich
Für den nachträglichen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife:
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Mindestalter: 19 Jahre,
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abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit,
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Fachoberschulreife/Realschulabschluss
Vorkurse bereiten Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen nicht erfüllen, für die Aufnahme in den
gewählten Bildungsgang vor.
Melden Sie sich rechtzeitig für den Besuch der Vorkurse an.
Diese beginnen stets im Februar und werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl eröffnet.