Voraussetzungen

 

Für den nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife:

 

  • 18. Lebensjahr erreicht,
  • Vollzeitschulpflicht erfüllt,
  • mindestens sechs Monate berufstätig (die Führung eines Haushaltes ist gleichgestellt)
  • oder beschäftigt (auch geringfügig)
  • Einzelfallentscheidungen sind möglich

 

Für den nachträglichen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife:

 

  • Mindestalter: 19 Jahre,
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit,
  • Fachoberschulreife/Realschulabschluss

 

Vorkurse bereiten Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen nicht erfüllen, für die Aufnahme in den gewählten Bildungsgang vor.

Melden Sie sich rechtzeitig für den Besuch der Vorkurse an.

Diese beginnen stets im Februar und werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl eröffnet.